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Top 3: Das kommt mit der Taxonomie-Verordnung

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Bild oben © Pexels

Unternehmen müssen künftig grüner denken und handeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Taxonomie-Verordnung wird 2025 für große, börsennotierte Unternehmen bindend, KMUs folgen 2026. Was es künftig zu beachten gilt – unsere Top 3.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist es auch für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen bzw. einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro so weit: Sie müssen eine jährliche, nichtfinanzielle Erklärung, das sogenannte ESG-Reporting, erstellen und öffentlich machen. Ziel ist eine klimaneutrale und sozial faire Wirtschaft – Europaweit.

Das ESG Legal Framework ist ein Puzzle aus einzelnen Richtlinien und Verordnungen, die unterschiedliche Zielgruppen haben, aber trotzdem ineinandergreifen. Sich in diesem Dschungel mit sich ständig ändernden regulatorischen Anforderungen zurechtzufinden ist schwierig, keine Frage. Eins ist aber klar: Um für Investoren interessant und attraktiv zu bleiben, müssen Daten gesammelt, aufbereitet und ausgewertet werden. 

Top 3: Was mit den ESG-Kriterien auf Unternehmen zukommt

  1. Nachhaltigkeitskriterien und ESG-KPIs definieren
    Kriterien und KPIs müssen einerseits allgemein nachvollziehbar sein, gleichzeitig aber auch zu dem jeweiligen Unternehmen und der dazugehörigen Branche passen. Da es aus diesen Gründen nie einen allgemeingültigen ESG-Kriterienkatalog für alle geben wird, muss jede Branche / jedes Unternehmen seine ESG-Faktoren selbst definieren und gewichten.

  2. Die aktuelle Datenlage gewissenhaft erfassen und transparent machen
    Daten aus internen Abteilungen und von externen Parteien zusammentragen und idealerweise mit externe ESG-Daten ergänzen, die über professionelle ESG Data Provider eingekauft werden können.

  3. Wesentlichkeitsprüfung
    Unternehmen müssen Wesentlichkeitsprüfung durchführen, da der ESRS-Standard in der EU verbindlich ist. Der wichtigste Punkt in der finalen ESRS-Version ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit.

Bisherige Erfolge, fehlende Sanktionen

Laut der jüngsten Studie der PwC Deutschland, der „ESG Empowered Value Chains 2025“ (ESG Empowered Value Chains 2025 - PwC), setzen bisher gerade einmal 6% aller von den Kriterien bereits betroffenen Unternehmen die von der EU beschlossenen Standards um. Die Zahl der von PwC als „ESG-Champions“ bezeichneten Vorreiter ist also noch sehr niedrig. Das liegt laut Ergebnissen der PwC-Studie daran, dass ein Großteil der Unternehmen vor Herausforderungen wie „mangelnde Unterstützung durch das Top-Management, eine fehlende ESG-Strategie und unklare Zuständigkeiten“ stehen.

Darüber hinaus gibt es bisher keine festgesetzten Sanktionen für Unternehmen, die sich nicht an die ESG-Kriterien halten. Nichteinhaltung der Richtlinien kann aber beispielsweise zu Rechtsverfahren und Rufschäden führen und auch bestehende sowie künftige Investoren können ernsthaften Druck auf Unternehmen ausüben. Hier werden Erinnerungen an die DSGVO wach, die erst nach Einführung von Strafen von vielen Unternehmen schlussendlich umgesetzt wurde.

Green Business Disruption Summit 2024

Die LSZ Green Business Plattform trifft sich: Wissensaufbau, Informationsaustausch und Networking

Der Green Business Disruption Summit ist eine Konferenz, die sich auf die Green Transformation Roadmap der österreichischen Unternehmenslandschaft konzentriert. Die Veranstaltung bietet eine Plattform für Unternehmen, um ihre Erfahrungen und Strategien auszutauschen, um somit raschere Umsetzung zu gewährleisten. Der Green Business Disruption Summit findet am 12. und 13. März 2024 im Europahaus in Wien statt und wird von LSZ – Future Connections organisiert. An zwei Tagen und einem Networking Abend im Palmenhaus des Europahauses haben Unternehmensvertreter:innen die Chance, von Best Practices aus allen Branchen zu lernen und sich mit anderen Unternehmen zu vernetzen. Darüber hinaus stehen Expert:innen für alle Themen rund um die grüne Transformation Frage und Antwort.